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Bedingungen für den Vermietungsvertrag

* 1. Der Vermietungsvertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung des Ferienhauses vom Gast bestellt und von den Vermietern bestätigt worden ist. Die Bestätigung bedarf der Schriftform.
* 2. Der zwischen Gast und Vermieter geschlossene Vermietungsvertrag verpflichtet beide Seiten zur Einhaltung.
* 3. Die Vermieter sind dem Gast gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet, wenn das Ferienhaus für die vereinbarte Zeit nicht bereitgestellt werden kann und ein gleichwertiger Ersatz nicht zur Verfügung steht.
* 4. Der Gast ist den Vermietern gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet, wenn das von ihm bestellte Ferienhaus für die vereinbarte Zeit nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wird. Der Schadensersatz beträgt 80% des vereinbarten Mietpreises. Die Vermieter sind verpflichtet, im Falle der Nichtinanspruchnahme das freigestellte Ferienhaus baldmöglichst anderweitig zu vermieten und den daraus erzielten Erlös mit der Schadensersatzsumme zu verrechnen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Unabhängig davon hat der Gast eine Stornierungsgebühr von 30,00 € zu entrichten. Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den so errechneten Betrag zu zahlen. Für den Gast empfiehlt sich der Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung z. B. bei einem Reisebüro.
* 5. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Am Anreisetag steht dem Gast das Ferienhaus ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss das Ferienhaus bis 10.00 Uhr geräumt sein.
* 6. Die Mietzahlung erfolgt im Voraus, wobei ca. 20% Anzahlung sofort bei Vertragsabschluss und der Restbetrag bis 1 Woche vor Anreise zu zahlen sind. Der Vermieter behält sich vor, den Vertrag zu stornieren, bzw. die Nutzung des Ferienhauses zu verwehren, wenn diese Zahlungsvereinbarungen vom Gast nicht eingehalten werden.
* 7. Die vereinbarten Preise gelten für die im Vertrag genannte Personenzahl. Die Vermieter behalten sich vor, für jede weitere Person einen Aufpreis von 10,00 € pro Tag zu berechnen. Diese Regelung gilt auch für Dauerbesucher, wenn die durch mehrtägigen Aufenthalt dieser Personen zusätzlich entstehende Inanspruchnahme der Wohnung einem Bewohnen gleichkommt. Dabei ist unerheblich, ob diese Besucher in dem Ferienhaus auch übernachten oder sich nur tagsüber dort aufhalten.
* 8. Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnungseigentum und Inventar mit Sorgfalt zu behandeln und haftet für Schäden, die er oder seine Mitbewohner an dem Eigentum der Vermieter verursachen.
* 9. Im Schadensfall hat der Mieter die Vermieter über Art und Umfang des Schadens spätestens bei Abreise zu informieren. Bei Schäden, die sofort behoben werden müssen oder die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen, sind die Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Der Mieter ist nicht befugt, eigenmächtig Reparaturen oder Nachbesserungen im Schadensfall vorzunehmen.
* 10. Der Mieter ist verpflichtet, den Kurbeitrag (Kurtaxe) bei Zahlung des Buchungspreises vor Mietbeginn an den Vermieter zu entrichten (So will es die städtische Verwaltung laut Beschluss). Der Vermieter leitet die Kurtaxe an die örtliche Verwaltung weiter. Der Beleg der Kurkarte wird vom Vermieter oder der von ihm beauftragten Personen dann zum Nachweis ausgehändigt.
* 11. Der Betrag für die Endreinigung wird mit der Vermietungsabrechnung erhoben. In diesen Endreinigungs-Kosten nicht enthalten ist die Beseitigung grober, das normale Maß übersteigende Verunreinigungen, liegengebliebener Abwasch oder Müll sowie die Reinigung von Backofen, Mikrowelle, Kochplatten und Kühlschrank. Die Vermieter behalten sich vor, zusätzlich entstehende Reinigungskosten vom Mieter nachzufordern.
* 12. Das Mitbringen von Tieren und Haustieren (auch Kleintieren, Nager, Vögel, Reptilien usw.) ist nicht gestattet. Im Falle des Zuwiderhandeln gilt eine Konventionalstrafe in Höhe von 50,00 € pro Tag als vereinbart.
* 13. Erfüllungsort ist Cuxhaven, Gerichtsstand ist Hildesheim.

Boje
Fischer